„Die Landeskirche fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein.“
(Kirchenverfassung Art. 2, Abs. 3)
In meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte setze ich mich für Chancengleichheit, Wertschätzung und ein respektvolles Miteinander im Kirchenkreis ein – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder Lebensform. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen ein Arbeitsumfeld zu gestalten, das von Offenheit, Fairness und gegenseitigem Respekt geprägt ist.
Ich verstehe mich als Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden, wenn es um Fragen der Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder um Diskriminierungsschutz geht. Ihre Anliegen sind bei mir vertraulich und werden mit größter Sorgfalt behandelt.
Des Weiteren unterstütze ich bei Bedarf Kirchenvorstände und Einrichtungsleitungen im Rahmen von Einstellungsverfahren. Als Gleichstellungsbeauftragte begleite ich dann Auswahlprozesse mit dem Ziel, Chancengleichheit und Transparenz sicherzustellen. Dabei achte ich auf eine faire und diskriminierungsfreie Gestaltung der Verfahren und stehe Ihnen beratend zur Seite, wenn es um Fragen der Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder um die Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen geht.
Bitte beteiligen Sie mich rechtzeitig am Prozess.
Meine Arbeit basiert auf dem Gleichberechtigungsgesetz (GlbG) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzt (NGG).
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinden Gleichstellungsgesetz (AGG) für Menschen, die in der Kirche Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren, ist die Stabsstelle Gleichstellung in der Landeskirche.