In der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises erhalten Mitarbeiter Unterstützung in allen dienstlichen Angelegenheiten. Die Gesprächsinhalte werden stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeitervertretung (MAV) im kirchlichen Bereich entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den MitarbeiterInnen des Kirchenkreises gewählt. Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen (MVG).
Wir unterstützen Mitarbeiterinnen in allen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Wir stehen ihnen in allen dienstlichen Angelegenheiten helfend zur Seite. Insbesondere haben wir das Recht, bei folgenden Angelegenheiten von Mitarbeitenden mitzuberaten bzw. mitzubestimmen:
- Ein- und Anstellung
- Ein-, Höher- und Herabgruppierung, Beförderung
- Kündigung - mit Ausnahme der außerordentl. Kündigung und Kündigung in der Probezeit
- Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
- Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung
- Einführung grundlegender Arbeitsmethoden
- Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der MitarbeiterInnen zu überwachen
- Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Regelung der Ordnung in den Dienststellen u. des Verhaltens der MitarbeiterInnen im Dienst
- Unfall– und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Arbeitszeitregelungen
- Einrichtung / Auflösung von Sozialeinrichtungen der MitarbeiterInnen
- Versagung / Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
- Ablehnung eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit
- Mitberatung z.B. bei Bewertung der Arbeitsplätze, Stellenplan - Aufstellung und Ablehnung sowie wesentlichen Änderungen in der Organisation.