Prävention sexualisierter Gewalt
Einstimmig haben die Mitglieder der 27. Landessynode das erste Kirchengesetz der Landeskirche Hannovers zur Prävention sexualisierter Gewalt (PrävG) verabschiedet. Das Kirchengesetz trat am 1. Juli 2026 in Kraft und ermächtigt das Landeskirchenamt dazu, konkrete Schritte zum Beispiel zur Prävention, zum Eingreifen und zur Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt festzulegen. Damit können die bisher geltenden Grundsätze im Nachgang in eine Rechtsverordnung überführt werden.
Das neue Gesetz nimmt in aller Kürze Bezug auf die Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Als Folge der ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche wird die Richtlinie aktuell und bis voraussichtlich 2028 noch einmal überarbeitet. Das PrävG der Landeskirche Hannovers wird nach Verabschiedung der neuen EKD-Richtlinie angepasst.