Dem lieben Gott ins Handwerk pfuschen?

19. November 2020

Sterbehilfe: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar diesen Jahres ist eine 180-Grad-Kehrtwende, sagt Klinikseelsorger Wolfram Bach. „Mich hat es überrascht, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf persönliche Autonomie ganz hoch hängt.“ Das ausdrücklich zugestandene Recht auf Selbsttötung wird dabei nicht an Bedingungen gebunden, „da ist nicht von Alter, von Krankheit oder von Leiden die Rede“.

Herr Pastor Bach, wer hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das Recht auf assistierten Suizid?

Wolfram Bach Der junge Mensch mit schwerem Liebeskummer, der nicht mehr leben möchte. Oder jemand, der in die Insolvenz geraten ist und daran verzweifelt. In solchen Situationen nehmen Menschen sich auch jetzt bereits das Leben. Aber es ist etwas anderes, ob jemand von der Brücke springen will oder ob ich ihm dabei assistiere. Wenn ich den auf der Brücke sehe, würde ich immer versuchen, ihn davon abzuhalten. Weil ich von außen den Gedanken hätte: So schlimm kann es nicht sein, dass Du nicht mehr leben kannst. Sondern es wird einen Weg für Dich geben. Auch wenn Du ihn im Moment nicht siehst.

Ist das Ihre Lebenserfahrung oder ist es eine theologische Haltung?

Wolfram Bach  Es ist glaube ich beides. Es ist ein Stück Lebenserfahrung, gerade auch im Umgang mit depressiven Menschen. Es können Situationen entstehen, wo ein Mensch gar kein Licht mehr am Ende des Tunnels sieht. Und da braucht man manchmal jemanden an der Seite, der sagt: Doch. Auch wenn Du es jetzt nicht sehen und glauben kannst, es wird eine Zeit kommen, da geht es Dir wieder besser.

Theologisch würde ich sagen: Wir sind Geschöpfe Gottes und uns wird das Leben gegeben und es wird einmal enden. Wir sterben. Und beides, Anfang und Ende des Lebens liegt in Gottes Hand. Meine Autonomie, meine Selbstbestimmung ist für mich, als Christen, ein Leben in der Verantwortung vor Gott. Coram deo. Mein Leben vor Gott. Und das macht die Sache so kompliziert. Es gibt immer wieder Situationen, wo wir in unserer modernen Zeit quasi dem lieben Gott ins Handwerk pfuschen. Das sind schwerwiegende Gewissensentscheidungen, die immer mit Verantwortung und manchmal auch mit Schuldigwerden zu tun haben.

Wieso Schuldigwerden?

Wolfram Bach  Die Fragen, die mit unseren heutigen diagnostischen Möglichkeiten aufgeworfen werden, müssen hochdifferenziert betrachtet werden. Das stellt uns manchmal vor Entscheidungen, die wir letzten Endes gar nicht treffen und tragen können.

Sind wir eine Gesellschaft, die das zu Schwere aus ihrem Leben ausgrenzen möchte?

Wolfram Bach  Das Leiden ist kein Wert an sich, den man suchen sollte. Ich habe gar nichts dagegen, Leiden zu lindern. Das passiert doch hier im Krankenhaus regelhaft. Wenn man zu einer Entscheidung kommt wie einem Schwangerschaftsabbruch, weil das Kind nicht lebensfähig wäre oder zur Sterbehilfe, mit der wir einem Menschen gestatten, mithilfe von Medikamenten aus dem Leben zu scheiden, weil dieses Leben für ihn unerträglich geworden ist, dann kann es Fälle geben, die ich rein menschlich verstehen kann.

Ich kann auch gut mitgehen damit, dass da Menschen hochdosiert Morphium bekommen, so dass sie keine Schmerzen leiden. Und bin damit auf der Palliativstation konfrontiert, dass Menschen unter Umständen in den letzten Tagen ihres Lebens wie sediert und nicht mehr bei klarem Bewusstsein sind. Und dass das Morphium vielleicht noch eine lebensverkürzende Wirkung hat. Im Vordergrund dieser Behandlung steht: wir wollen den Schmerz eindämmen und wir wollen nicht, dass dieser Mensch über Gebühr leidet. Sterbend ist er sowieso. Und dann stirbt er und niemand muss ihm ein tödliches Medikament verabreichen.

Was macht da den Unterschied zum assistierten Sterben oder anders gesagt: zur aktiven Sterbehilfe?

Wolfram Bach Autonomie ist schön und gut, aber wir berühren damit immer auch die Autonomie eines anderen. Desjenigen nämlich, zu dem er mit seinem Sterbewunsch kommt. Und so, wie er sagen kann, ich möchte jetzt sterben, muss jeder Arzt und jede Ärztin das Recht haben zu sagen: „Aber ich möchte Dir dabei nicht helfen.“ Das ist dann Ausdruck meines Selbstverständnisses und meiner Autonomie, weil ich mich damit nicht belasten möchte.

Besteht die Sorge, dass wir mit diesem Urteil lebensverkürzende Maßnahmen in Deutschland künftig als salonfähig empfinden könnten?

Wolfram Bach  Ja. Als ein möglicher normaler Weg, aus dem Leben zu scheiden. Könnte diese Liberalisierung dazu führen, dass alte Menschen freiwillig sterben wollen, um uns nicht mehr zur Last fallen? Solche Fragen stehen auch im Raum. Im Zuge von Altersarmut in kommenden Zeiten könnte damit eine soziale Erwartungshaltung entstehen, auch aus wirtschaftlichen Gründen.

Ist das auch eine Geschlechterfrage – sind Frauen zu einem solchen Schritt möglicherweise aufgrund ihrer Sozialisation eher bereit?

Wolfram Bach  Vorstellen kann ich mir das. Es gibt nicht wenige hochbetagte Damen, die sagen: „Der liebe Gott hat mich vergessen, ich möchte gerne tot sein.“ Die das auch 15 Jahre lang erzählen und dabei fröhlich weiterleben. Und geht es dann aufs Sterben zu, wollen viele davon nichts mehr wissen. Diese Ambivalenz tragen wir Menschen in uns. Im Alter spielt auch Einsamkeit eine große Rolle. Wenn dann nämlich die Enkelin kommt und sagt, sie erwartet ein Kind, dann möchten die den Urenkel noch erleben und vergessen ihren Todeswunsch. Es ist bemerkenswert, was das für Kräfte mobilisieren kann.

Ist das der „normale“ Umgang mit dem Tod?

Wolfram Bach  Menschen gehen mit dem bevorstehenden Sterben sehr unterschiedlich um. Der eine ist sehr klar und sehr bewusst und weiß, dass die letzten Wochen seines Lebens angebrochen sind. Diese Menschen gehen sehenden Auges und mit einer ganz großen Stärke auf ihr Sterben zu. Und ich sehe andere, wo auch jeder medizinische Laie sieht, dass dieser Mensch sterbenskrank ist, der aber immer dennoch von Hoffnung und vom Gesundwerden redet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes spricht vom Vollbesitz der geistigen Kräfte, in dem ein Mensch zu dem Beschluss kommt, sterben zu wollen. Wenn jemand sterbenskrank wird, wo ist da der Vollbesitz der geistigen Kräfte und wo ist es einfach auch Tagesform und ein großes Auf und Ab? Mit mehr oder weniger Kraft, die ein Mensch dann noch hat.

Jeder vierte Mensch in Deutschland stirbt auf einer Intensivstation. Welche Rolle könnten in dieser letzten Lebensphase erweiterte ambulante Angebote spielen?

Wolfram Bach  Wir leben in einer Gesellschaft mit einer hochentwickelten Medizin. Der Wunsch, Menschen dann ins Krankenhaus zu bringen, wenn man das Gefühl, hier geht etwas über meine Kräfte, ist oft sehr ausgeprägt. Die Endlichkeit, das Sterben-Müssen gehört zu unserem Leben aber dazu. Wir haben bereits gute ambulante Unterstützung, wie das Hospiz in Wolfsburg und die spezialisierte ambulante palliative Versorgung, die beispielsweise Krebskranke zuhause begleitet. Das müsste sicher noch weiter ausgebaut werden. Aber an der grundsätzlichen Frage, das Sterben dort, wo es begonnen hat, auch anzunehmen und auszuhalten, es als Teil des Lebens anzunehmen – das ist eine Bewusstseinsaufgabe. Das ist früheren Generationen besser gelungen als uns heute.

Ist das aber für viele Familien vielleicht gar nicht mehr leistbar ist, sterbende Angehörige zuhause zu begleiten?

Wolfram Bach  Meine Mutter lebt mit 91 Jahren im Pflegeheim, wir könnten sie zuhause auch nicht versorgen. Das gelingt vielleicht noch dort, wo jemand in der Familie nicht berufstätig ist. Den Spruch „Ach, wenn der Arzt mir doch eine Spritze geben könnte, dann wäre alles vorbei“ den habe ich im Krankenhaus schon oft gehört. Aber nicht als ernst gemeinten, 100-prozentig belastbaren Wunsch nach aktiver Sterbehilfe. Sondern eher als Ausdruck für: Mir steht es bis zur Oberkante, ich kann es kaum noch aushalten. Wenn man dann für den Menschen da ist und ihm beisteht – „das ist auch schwer auszuhalten und ich sehe es Ihnen an“ – das ist dann oft schon eine Erleichterung. Dass sie jemanden an der Seite haben, der das sieht und annimmt.

Es geht also keineswegs nur um palliative, sondern genauso um seelsorgerliche Begleitung?

Wolfram Bach  Es möchte kein Mensch durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen – so hat es mal Margot Käßmann formuliert. Das finde ich nach wie vor genial. Weil es so schlicht das Wesentliche auf den Punkt bringt. Der Wunsch sterben zu wollen, hat oft mit Vereinsamung zu tun. Es gibt ganz wenige Fälle, und die werden medial sehr wahrgenommen, wo man sagen muss: Dieses Leiden ist so schrecklich, den Wunsch kann ich verstehen. Es gibt Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Es ist ein Abwägen und es muss am Ende jeder für sich zu einer Entscheidung kommen. Man ist nicht irgendwann damit fertig.

Wolfram Bach ist seit fünf Jahren Leiter der Klinikseelsorge des Kirchenkreises. Bereits als Gemeindeseelsorger war der 62-jährige Theologe in der Krankenhausseelsorge engagiert.

Das Gespräch mit Pastor Wolfram Bach führte Frauke Josuweit.

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Gesetzeslage: Sterbehilfe in Deutschland

Im Dezember 2015 trat der §217 des Strafgesetzbuches in Kraft. Beschlossen vom Bundestag war damit das Verbot der gewerbsmäßigen Selbsttötung. Von Geschäftsmäßigkeit sprechen Jurist*innen dann, wenn etwas auf Wiederholung ausgelegt ist. Der §217 verbot somit expressiv verbis die aktive Sterbehilfe. Sterbehilfevereinen wie Dignitas in der Schweiz und anderen, auch in den Niederlanden, sollte damit ihre Tätigkeit in Deutschland untersagt werden.

Im Februar 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht: „das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.“ Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes „umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, heißt es in der aktuellen Urteilsbegründung.