Synode beschließt Stellenrahmenplan

Nachricht 23. Mai 2022

Nach intensiver, zweijähriger Vorbereitung bat der Finanz- und Stellenplanungsausschuss die Kirchenkreis-Synode in ihrer Maisitzung um Beschluss über die Stellenrahmenplanung für die Jahre 2023 – 2028. „Seit der März-Sitzung hat es seitens der Synodalen keine Rückmeldungen mehr zur Stellenrahmenplanung gegeben“, informierte Heinrich Banse als Ausschuss-Vorsitzender. Die Planungen die Diakon:innen-Stelle für die Region Mitte betreffend habe man seither dahingehend überarbeitet, dass mit dem Ruhestand von Pastor Kramer die Stelle auf 75 Prozent aufgestockt werde. Diakonin Silke Kretzschmar könne dann neben der Arbeit in Ehra auch die Arbeit in Weyhausen fortführen. Die Finanzierung dieser Stellenerhöhung sei noch nicht abschließend geklärt. Einstimmig mit zwei Enthaltungen beschlossen die 46 anwesenden Synodalen die Stellenrahmenplanung.

Die Synodenvorsitzende Elisabeth Schulze dankte der Synode für diesen notwendigen Beschluss, „auch wenn er für viele von uns schmerzhafte Folgen haben wird“. 19,5 von derzeit 25 Pfarrstellen stehen dem Kirchenkreis zum Ende des kommenden Planungszeitraumes noch zur Verfügung. Die eigentliche Arbeit fange jetzt erst an, verdeutlichte Superintendent Christian Berndt. „Wir müssen inhaltlich diskutieren: Welche Bilder von Kirche haben wir? Wir gestalten wir den Transformationsprozess unserer Kirche?“ Einen ersten Schritt in Sachen inhaltlicher Gestaltung kirchlicher Arbeit machte die Synode mit dem ihrem einstimmigen Beschluss der zehn Grundstandards, an denen mehr als zwei Drittel der Synodalen auch mitgearbeitet hatten. Sie sollen bis Ende 2028 gelten und bereits nach drei Jahren evaluiert werden.

Sanierung und Verkauf von Gebäuden

Kirchliche Immobilien beschäftigten in der Mai-Sitzung die Synode, konkret ging es um die umfassende Sanierung des denkmalgeschützen Pfarrhauses an der Wolfsburg Kreuzkirche. Fenster, Dämmung, Sanierung der Elektrik, Bäder und des Grundrisses stünden an. Die Gesamtkosten von rund einer halben Million Euro solle zu etwa 90 Prozent der Kirchenkreis tragen und zwar aus Bauergänzungszuweisungsmitteln, die den Rücklagen entnommen werden sollen, wie die im Kirchenamt zuständige Mitarbeiterin Anja Rulf erläuterte. Sollte der Verkauf des Heilig-Geist-Ensembles Erlöse erwirtschaften, so würden diese in die Sanierung des Pfarrhauses Kreuz einfließen, auch werde die Lukas-Gemeinde verpflichtet, für mindestens drei Jahre am Grünen Datenkonto teilzunehmen. Die Synode beschloss die Sanierung auf Empfehlung des Kirchenkreisvorstandes einstimmig mit einer Enthaltung.

Sanierungsstaus von Immobilien im Kirchenkreis sollen künftig vermieden werden. „Wir müssen vorausschauender agieren, präventiver vorgehen“, mahnte Superintendent Berndt. Die alle drei Jahre anstehenden Begehungen in allen Gemeinden sollten unbedingt umgesetzt werden. „Wir werden weitere Gebäude verkaufen.“ Die wiederholt erlebten Verzögerungen durch den Genehmigungsvorbehalt seitens des Landeskirchenamtes sei für die Ephoren der Landeskirche Grund, für mehr Entscheidungsgewalt in den Kirchenkreisen zu plädieren. „Wir sollen verkaufen und können nicht“, beklagte Berndt. „Da werden wir dranbleiben!“

Abrechnungen künftig digital

Zu Änderungen im Bereich der Abrechnungen informierte Cathrin Roßmann, Leiterin des Kirchenamtes. Mit der Einführung der Umsatzsteuer für Kirchengemeinden forderten die Finanzämter die Digitalisierung der Prozesse. Nach einer Testphase im Herbst und der Schulung der Gemeinden voraussichtlich ab November müssten Gemeinden künftig ihre Rechnungen dem Kirchenamt digital einreichen. Dafür seien ein Gerät mit Scanfunktion und ein Internet-Anschluss vorzuhalten. Diese Änderung betreffe auch die Zahlstellen der Gemeinden. Bis zum 30. Juni 2022 sei dem Kirchenamt von den Gemeinden zu melden, wer sachlich richtig zeichnen dürfe und anweisungsbefugt sei, denn die Kontierungsstempel würden mit der digitalen Rechnungsverarbeitung entfallen.

Religionspädagogik in Kindertagesstätten

Kerstin Heidbrock, pädagogische Geschäftsführerin der Wolfsburger Kitas, berichtete der Synode über die Arbeit mit Kindern im Kirchenkreis. Erziehen, bilden, betreuen, das ist der Grundauftrag. Dass darüber hinaus auch engagierte religionspädagische Arbeit in zwanzig Einrichtungen geleistet wird, machte Heidbrock deutlich. Wichtig hierfür sei auch die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden. „Wir sollten nicht nachlassen und auch die Eltern stärker beteiligen.“ Kerstin Heidbrock regte an, Pastor:innen bei Elternabenden einzubinden und so die Kindertagesstätten und Familienzentren noch stärker mit den Gemeinden zu vernetzen.

Die Synode tagt wieder am 4. Oktober 2022.

Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis

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