Durchführung von Beerdigungen

23. März 2020

Beerdigungen (Stand 22.3., 22 Uhr):

Die gestern bundesweit erlassenen Regelungen und der damit verbundene Vollzug des Infektionsschutzgesetzes haben die Durchführung von Beerdigungen nochmals verändert.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers spricht dazu folgende dringende Empfehlungen aus:

  • Trauerfeiern zur Bestattung ausschließlich am Grab auf dem Friedhof und im Freien;
  • An einer Trauerfeier auf dem Friedhof kann nur der engste Familienkreis teilnehmen, das sind etwa zehn Personen. 
  • Urnenbestattungen empfehlen wir auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
  • Von Trauerfeiern in anderen Räumlichkeiten raten wir ab.

Trauergespräche mit den Hinterbliebenen sollen möglichst telefonisch geführt werden. Nur im seelsorglich begründeten Ausnahmefall und unter Beachtung aller hygienischen Standards kann ein Hausbesuch möglich sein. Bei Familien, die unter Quarantäne stehen, ist kein Trauerbesuch möglich.

Quelle: https://www.landeskirche-hannovers.de 23.3.2020/15:00h

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