Synode beschließt zukunftsweisendes Konzept
Bis 2035 will der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen 80 Prozent Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb seiner Gebäude vermeiden, bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. Das hat die Synode des Kirchenkreises auf ihrer zweiten Sitzung der laufenden Legislaturperiode beschlossen.
„Das ist ein tapferes Ziel. Wichtig ist, so dicht wie möglich an dieses Ziel heranzukommen“, prognostizierte Kirchenkreisvorstandsmitglied Bernd Steinke. Das Klimaschutzkonzept umfasst die Bereiche Energiemanagement, Erzeugung regenerativer Energien, Landbewirtschaftung und Mobilität. Maßnahmenpläne und Ausführungsbestimmungen sollen durch eine Fachkraft für Klimaschutzkoordination und einen neu gebildeten Klimaausschuss gemeinsam mit den Leitungsgremien des Kirchenkreises in den kommenden Jahren erarbeitet und umgesetzt werden.
„Es ist komplex, manche Kriterien sind gar gegenläufig. Es gibt noch viele Hindernisse, die wir überwinden müssen“, machte Superintendent Christian Berndt deutlich. Was allen Beteiligten aber klar ist: Das Klimaschutzgesetz der Landeskirche Hannovers, das die Landesynode im Dezember 2023 verabschiedet hat, gilt verpflichtend für alle Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen der Landeskirche. Verpflichtend sind darüber hinaus auch das deutsche Klimaschutzgesetz und EU-Vorgaben.
Emissionseinsparungen und Biodiversität
Einige Eckpunkte legt das Klimaschutzkonzept, das auch für den Kirchenkreis Gifhorn gelten wird, bereits jetzt fest. So sollen beispielsweise die Treibhausgasemissionen aller Gebäude im Kirchenkreis jährlich erfasst und überprüft werden, Maßnahmen zu Energie- und Emissionseinsparungen entwickelt, umgesetzt und laufend fortgeschrieben werden. Alle Gebäude sollen auf ihre Eignung zur Erzeugung von Solarenergie überprüft werden und – bei festgestellter Eignung – binnen vier Jahren Photovoltaik in größtmöglichem Umfang realisiert werden. Auch bei der Bewirtschaftung kirchlicher Ländereien sollen unter anderem die Emission von Treibhausgasen reduziert und die Biodiversität erhöht werden.
„Es ist ein Anfang. Wir als Kirche sollten beim Klimaschutz als Vorbild agieren und uns jetzt auf den Weg machen!“, begrüßt Friederike Schunke, Mitglied im Kirchenkreisvorstand, das Klimaschutzgesetz, das die Synode mit einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen beschloss. Auch die Stelle für eine Fachkraft im Bereich Klimaschutzkoordination beschloss die Synode, diese Stelle soll gemeinsam mit dem Kirchenkreis Gifhorn geschaffen werden. Mittel für Maßnahmen und Personalkosten sollen zunächst aus Drittmitteln, Baumitteln und Rücklagen der Kirchenkreise finanziert werden, mittel- und langfristig aus einem Klimafonds, der Erträge aus Freiflächen-PV und Windkraftanlagen generieren soll.
Telefonseelsorge – Unterstützung in Momenten der Not
Die neue Leiterin der Telefonseelsorge, Anna Schüßler, stellte der Synode die Arbeit der Telefonseelsorge vor. „Die Arbeit der Telefonseelsorge ist eine leise Arbeit“, erklärte Schüßler. „Niemand soll in seiner Not allein bleiben müssen, sondern ein unterstützendes Gegenüber haben in Momenten der Überforderung.“ Über 100 Telefonseelsorgestellen gibt es deutschlandweit, in Wolfsburg seit nunmehr 50 Jahren. „In den 1950er Jahren war die Suizidrate sehr hoch und ließen so die Idee des telefonischen Seelsorgeangebotes entstehen.“
Mehr als 10tausend Telefonate jährlich und viele Mail- und Chat-Gespräche führen die 55 Ehrenamtlichen des Wolfsburger Teams heute, bei weitem nicht ausreichend für den Bedarf weiß Anna Schüßler. Einsamkeit, Krankheiten, Konflikte, Ängste, Depressionen sind ein Ausschnitt der Themen, mit denen Menschen sich an die Telefonseelsorge wenden. „Fünf von 100 Anrufenden sind suizidal“, berichtet Schüßler.
Die Angebote der Telefonseelsorge sind kostenfrei, erreichbar ist sie 24/7 an 365 Tagen im Jahr, die Gespräche unterliegen der Verschwiegenheit und der Anonymität. „Der Telefonrechnung ist nicht zu entnehmen, dass ich die Telefonseelsorge angerufen habe.“ Finanziert wird die Telefonseelsorge durch Gelder der Landeskirche und des Kirchenkreises sowie über einen Förderkreis.